Freilaufende Hühner auf dem Nachbargrundstück müssen nicht geduldet werden. Bei Hühnern fällt die Zuordnung zum Besitzer meist leichter als bei der Katze, denn in einer Siedlung ist das Halten von Hühnern eher die Ausnahme. Sucht ein Huhn in Nachbars Garten nach Würmern, kann der das Tier verjagen, darf es dabei allerdings nicht verletzen.
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Meinung des Rechtsexperten:
Eine gewisse Geruchsbelästigung muss hingenommen werden, wenn sich die Anzahl der gehaltenen Hühner im Rahmen hält und nicht Formen eines Mastbetriebes annimmt. Ein anderes Thema hingegen ist der Lärm.
Hier gibt es eine Fülle gerichtlicher Entscheidungen.
Teilweise wurden regelrechte Stundenpläne festgelegt, wann ein Hahn krähen darf und wann er für die Nachbarn unhörbar, also im schalldicht isolierten Stall, einzusperren ist. Als Faustregel gilt auch hier, dass während der Ruhezeiten kein Gegacker und Hahnenschrei zu hören sein sollte.