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Neue Energiesparverordnung

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die neue Energieeinsparverordnung 2009. Ziel ist die Einsparung des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser um rund 30% gegenüber der alten Energieeinsparverordnung 2007.

Nachfolgend sind die wichtigsten Neuerung für Eigenheimer in Kurzform aufgeführt.

Neubauten:
Die Obergrenze des Jahres- Primärenergiebedarfs (ist gleich der gesamte Energieaufwand zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des verwendeten Energie- Rohstoffes) eines Hauses für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung wurde um ca. 30% gegenüber der alten ENEV 2007 gesenkt.

Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle wurde um ca. 15% erhöht.

Bestandsgebäude:
Wenn bei der Änderung von Außenbauteilen die Fläche der geänderten Bauteile über 10% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche beträgt, muss ein Mindestdämmstandard eingehalten werden. Die Anforderungen wurden um ca. 30% verschärft.

Nachrüstpflichten:
  1. Eigentümer dürfen Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
  2. Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasser- Leitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Neubaustandard gedämmt sind.
  3. Eigentümer von beheizten Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken so gedämmt sind, dass sie einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²*K) haben.
  4. Für begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2012.
  5. Für Nachtstromspeicherheizungen gelten besondere Vorschriften, in der Regel können Sie in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern weiter betrieben werden.

Die Nachweispflichten und Kontrollen zur Einhaltung der ENEV 2009 wurden ebenfalls verschärft. Prüfungen der oben genannten Nachrüstpflichten werden den Bezirksschornsteinfegern übertragen. Unternehmer, die Energieeinsparmaßnahmen am Gebäude durchführen, müssen so genannte Unternehmererklärungen abgeben, dass sie die Bestimmungen der ENEV 2009 eingehalten haben.

Es gibt auch Ausnahmen bei den Nachrüstpflichten: Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern (in der Regel die Häuser unserer Mitglieder) gelten diese Pflichten erst zwei Jahre nach einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002.

Zu empfehlen ist unseren Mitgliedern dennoch eine Nachrüstung, da diese Maßnahmen recht kostengünstig durchgeführt werden können und schon erhebliche Energieeinsparungen und damit Kosteneinsparungen zu erzielen sind.




 
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