Gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen, selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und Grundstückseigentum kann bei Google formlos Widerspruch erhoben werden.
Google stellt ab nächster Woche eine Online-Funktion zur Verfügung, mit der Bürger vier Wochen lang der Veröffentlichung eines Bildes ihres Wohnhauses widersprechen können.
Der Verband bietet seinen Mitgliedern ein Musterschreiben zum Download an, mit dem auch weiterhin schriftlich widersprochen werden kann.