Für Kreisverbände und Gemeinschaften besteht die Möglichkeit, unter besonderen Voraussetzungen Spendenbescheinigungen auszustellen.
Detaillierte Informationen sowie vorgefertigte Formulare für Spendenbescheinigungen für Geld- und Sachzuwendungen finden Sie im geschützten Bereich (www.vwwl.de). Sofern Sie noch keinen Zugang zum geschützten Bereich haben, können Sie als Vorstandsmitglied eines Kreisverbandes oder einer Gemeinschaft den Zugang bei uns formlos beantragen.
Auf der Internetseite www.vereinsbesteuerung.info finden Sie auch viele interessante Informationen rund um das Thema „Besteuerung von Vereinen“, insbesondere im Zusammenhang mit den Spendenbescheinigungen.