Kreisverbände und Gemeinschaften müssen Veranstaltungen, wie z.B. Siederfeste o.ä., bei der GEMA anmelden.
Hierunter fallen Aufführungen mit persönlichen Darbietungen von Musik, unabhängig davon, ob sie durch Berufs- oder Laienmusiker durchgeführt werden, Vorführungen an Hand von Projektionen beweglicher Bilder (Film) oder Standbildern (Diaschau) auf eine Leinwand, Wiedergabe d.h. das Abspielen vorbestehender Ton- oder Bildtonträger sowie die Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendung.
Anmeldungen sollten rechtzeitig bei der
GEMA eingereicht werden.
Die Kreisverbände und Gemeinschaften erhalten auf die
Vergütungssätze der GEMA (Aufführung (Live-Musik) Tarif U-VK)
20 % Sonderrabatt.
Wichtig:
Die GEMA macht uns aufmerksam, dass auch private, größere Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern usw.), die nicht im eigenen Haus bzw. auf dem eigenen Grundstück stattfinden, angemeldet werden müssen.
Falls eine der o.g. Veranstaltungen nicht angemeldet wurde, wird z.Zt. bei Bekanntwerden des Verstoßes die doppelte Gebühr erhoben.