(im Mitgliedsbeitrag enthalten)
Die Versicherungssumme beträgt € 500.000,- je Rechtsschutzfall.
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall.
Sie erhöht sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit
nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.
Bitte beachten Sie, dass vor Beauftragung eines Anwaltes über unsere Geschäftsstelle eine Kostendeckungszusage bei dem Versicherer eingeholt werden sollte.
Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft beim Verband.
Wichtig!
- Bei Nachbarstreitigkeiten muss vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung eine Güteberatung von einer vom Verband bestimmten Stelle (Vertragskanzleien des Verbandes) durchgeführt werden. Andernfalls wird kein Rechtsschutz gewährt. Die Güteberatung durch die Vertragskanzleien kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
- Zur Einreichung eines Rechtsschutzfalles muss unbedingt das Schadensformular ausgefüllt und an die DSB Dienstleistungsgesellschaft mbH (nicht direkt an D.A.S.) mit den Anlagen gesandt werden.