Energetisch wirksame Fenster tragen entscheidend zur Wärmedämmung im Haus bei: bis zu 15 Prozent an Heizenergie gehen über alte, einfach verglaste Fenster verloren. Im dritten Teil der Serie zum Thema „Dämmung am Haus“ geht es um den sinnvollen Einsatz von Energiesparfenster.
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Energetisch unsanierte Kellerwände bieten Raum für Schimmel und den Verlust von Heizwärme um bis zu fünf Prozent. Ein immer kaltes Erdgeschoss und muffiger Geruch sind die Folgen. Ein gut gedämmter Keller sorgt für angenehme Temperaturen im Erdgeschoss und spart Heizkosten.
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Häufiger Irrglaube: „Starke Wärmedämmung fördert Schimmelbildung.“ Dabei ist das Gegenteil der Fall. Baumängel sind für Schimmelbefall verantwortlich. In einer vierteiligen Serie erfahren Sie, welche Vorteile eine fachgerecht angebrachte Wärmedämmung mit sich bringt.
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Bisher hatten die Kaminkehrer feste Bezirke, wo sie ohne Konkurrenz waren. Der Hausbesitzer musste zahlen, unabhängig davon, ob er mit der Leistung des Schornsteinfegers zufrieden war. Das ändert sich nun. Das Schornsteinfeger-Monopol von 1935 geht zu Ende.
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Laut Bundesgerichtshof darf der Vermieter die Heizkosten nur nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen. Ein Gutachter muss den Verbrauch schätzen, wenn dem Vermieter die nötigen Unterlagen fehlen.
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Der Bundesgerichtshof hat eine Frist für den Widerspruch gegen Gaspreis-Erhöhungen festgesetzt. Gaskunden können zu viel gezahlte Beiträge der letzten drei Jahre zurückfordern. Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. stellt einen Musterbrief zur Verfügung.
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Klaus-Wilhelm Rottmann, ehrenamtlicher Mitarbeiter im Verband Wohneigentum, wurde die Ehrenplakette der Stadt Gladbeck verliehen. Der Bürgermeister lobte sein Engagement für die Belange der Hauseigentümer.
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Ab April 2012 können Hauseigentümer Antrag auf Förderung eines Blockheiz-Kraftwerks stellen. Gefördert werden Anlagen bis zu 20 Kilowatt. Die Förderung ist auf maximal 3.450 Euro begrenzt.
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Die KfW-Bank hat ihre Förderregeln vereinfacht und Zuschüsse erhöht. Die Änderungen betreffen insbesondere den barierearmen Umbau, die energetische Sanierung und die Baubegleitung.
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Mit der Verabschiedung des Energiepakets zum Atomausstieg erfolgte auch eine Änderung der Stromnetzentgeltverordnung. Einige Stromgroßkunden werden demnach von den Stromnetzgebühren entlastet. Dafür werden insbesondere Kleinverbraucher zur Kasse gebeten.
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